Zum Inhalt springen

Verein “Musik in Freiheit n.e.V.” Datenschutz

Datenschutzordnung des Vereins Musik in Freiheit n.e.V.

(als Anlage zur Satzung des Vereins Musik in Freiheit n.e.V.)

Allgemeine Grundsätze

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitglieds gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DSGVO. Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten erheben (Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (siehe Art. 6 Abs. 1 Satz 1b DSGVO).

Für die Nutzung von darüber hinaus gehenden personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Website-Pflege wird bei Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt.

Beitritt zum Verein

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:

  • Vor- und Zuname

  • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)

  • Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)

  • Eintrittsdatum in den Verein

  • Bankverbindung

Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine vereinseigene Mitgliedsnummer zugeordnet.

Austritt aus dem Verein

Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten gemäß Art. 17 DSGVO gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner